Ansparabschreibung (für Existenzgründer):

Für künftige Anschaffungen von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Existenzgründer im Gründungsjahr und den folgenden fünf Jahren gewinnmindernde Rücklagen bilden.

Die Rücklage darf bis zu 40 % der Kosten der Wirtschaftsgüter betragen, die voraussichtlich innerhalb von 5 Jahren angeschafft werden. Die gesamte Rücklage darf maximal 307.000 € betragen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Betriebsvermögen maximal 204.517 €
  • Bei Landwirtschaft Einheitswert maximal 122.710 €
  • Bildung und Auflösung der Rücklage müssen in der Buchführung verfolgt werden können