Für künftige Anschaffungen von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Existenzgründer im Gründungsjahr und den folgenden fünf Jahren gewinnmindernde Rücklagen bilden.
Die Rücklage darf bis zu 40 % der Kosten der Wirtschaftsgüter betragen, die voraussichtlich innerhalb von 5 Jahren angeschafft werden. Die gesamte Rücklage darf maximal 307.000 betragen.
Weitere Voraussetzungen: