► Verpflegungsmehraufwand
Bei Dienstreisen können Verpflegungskosten steuerlich nur noch mit Pauschalen angesetzt werden. Tatsächlich angefallene Kosten können daneben nur dann angesetzt werden, wenn z.B. eine Bewirtung eines Geschäftspartners vorliegt.
Die pauschalen Beträge sind abhängig von der Dauer der Dienstreise inkl. Fahrzeit. Im Inland gelten folgende Beträge:
► Bewirtungskosten
Bewirtungen in Gaststätten können steuerlich zu 80 % als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn...
... die betriebliche Veranlassung nachgewiesen ist (Tag, Ort, Teilnehmer, Anlaß)
... keine private Veranlassung vorliegt
... die Kosten angemessen sind
... eine maschinell erstellte und registrierte Rechnung vorliegt