Die Pflicht zur monatlichen / vierteljährlichen Buchführung kann sich aus dem Handelsgesetzbuch oder aus der Abgabenordnung ergeben. Kleinunternehmer brauchen keine Bücher zu führen. Buchführungspflicht entsteht jedoch spätestens bei Umsätzen von mehr als 260.000 oder Gewinnen von mehr als 25.000 .
Auch wer keine Bücher führen muss, ist verpflichtet seinen Gewinn zu ermitteln. Es ist also auch hier erforderlich die Einnahmen und Betriebsausgaben in irgendeiner Form aufzuzeichnen. Mindestvoraussetzung ist das Sammeln der Belege.